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Zensus-Befragungen haben begonnen

Dr. jur. Thomas Gößl, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Statistik, erläutert im Livestream die Hintergründe der Volksbefragung. Screenshot: gsk

Wiesbaden. Die Befragungen des Zensus 2022 haben mit Stichtag 15. Mai begonnen. Bis etwa Mitte August liefern die Befragungen zum Zensus 2022 mit einer Bevölkerungszählung sowie einer Gebäude- und Wohnungszählung aktuelle Bevölkerungs- und Wohnungszahlen.

Über 30 Millionen Menschen werden befragt

Am Sonntag, 15. Mai 2022, war der Stichtag für den Zensus in Deutschland. Das bedeutet, dass sich alle erfragten Angaben auf dieses Datum beziehen und somit vergleichbar sind.

Die Befragungen für die Gebäude- und Wohnungszählung mit etwa 23 Millionen Befragten sind bereits vor einigen Tagen gestartet und finden in erster Linie online statt. Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Immobilien erhalten hierzu Post mit den Online-Zugangsdaten von ihrem Statistischen Landesamt.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Weiterhin werden etwas mehr als zehn Prozent der Bevölkerung (etwa 10,3 Millionen Personen) in einem kurzen, persönlichen Interview befragt. Die persönlichen Befragungen starten heute, 16. Mai 2022.

Befragungen an der Haustür

„Für diese Befragungen werden bis zu 100.000 ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer für die nächsten zwölf Wochen im Einsatz sein“, sagt Katja Wilken, Gesamtprojektleiterin des Zensus 2022 beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden. Zum vereinbarten Termin zeigen die Interviewerinnen und Interviewer einen offiziellen Erhebungsbeauftragten-Ausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vor. Das persönliche Interview dauert etwa fünf bis zehn Minuten und kann kontaktarm an der Haustür erfolgen.

Online-Teilnahme am Zensus steht im Vordergrund

Etwa drei Viertel der Befragten beantworten im Anschluss daran noch weitere Fragen, etwa zu Bildung und Beruf. Die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen erhalten sie im Anschluss an das persönliche Interview. Für Menschen, die den Online-Fragebogen nicht nutzen können, ist auch eine Auskunft über Papierfragebogen möglich.

Darüber hinaus werden alle Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen (etwa 300.000 Personen) befragt. Bei Gemeinschaftsunterkünften (etwa 60.000 Einrichtungen), zum Beispiel Seniorenheimen oder Flüchtlingsunterkünften, geben die Einrichtungsleitungen stellvertretend Auskunft.

Beim Zensus gibt es eine Auskunftspflicht

Alle Bürgerinnen und Bürger müssen bei den Befragungen des Zensus’ Auskunft geben. Wer für den Zensus ausgewählt wurde, ist zur Teilnahme verpflichtet. Dies ist gesetzlich durch das Zensusgesetz 2022 vorgegeben und für die benötigte hohe Genauigkeit und Qualität der Ergebnisse erforderlich.

Foto: Statistisches Bundesamt

Ergebnisse für Deutschland höchst relevant

Die Ermittlung der Bevölkerungszahl durch den Zensus, ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche Regelungen. So werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt, die Stimmenverteilung im Bundesrat organisiert oder der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich berechnet. Weiterhin gewinnt der Zensus Informationen zu Wohnraum, Bildung und Erwerbsleben der Bevölkerung. Die Zensus-Ergebnisse werden von den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch in der Europäischen Union als wichtige Datenbasis und Planungsgrundlage genutzt.

(ots | red)



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