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Bereit für die neue Grundsteuer?

Alle Grundbesitzer*innen in Hessen sind ab heute zur Abgabe der Erklärung zum neuen Grundsteuermessbetrag aufgerufen. Grafik: Wilfried Pohnke | Pixabay

Region. Ab heute, 1. Juli, nehmen die hessischen Finanzämter Erklärungen zur neuen Grundsteuer entgegen. Bis zum 31. Oktober haben Grundbesitz*innen in Hessen nun Zeit, die Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.

Veraltete Steuerwerte neu bemessen

In Hessen müssen für rund 2,8 Millionen Grundstücke neue Bemessungsgrundlagen geschaffen werden, denn ab dem Jahr 2025 muss die Grundsteuer, eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen, auf neuer Grundlage erhoben werden. Die bisherige Grundsteuer fußt auf veralteten Werten aus dem Jahr 1964. Das ist ungerecht, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018. Und so müssen in ganz Deutschland die jahrzehntelang unveränderten Grundlagen ab 2025 durch eine veränderte Grundsteuer ersetzt werden.

Zeitaufwändige Neuberechnung

Bis das soweit ist, dauert es natürlich noch, doch bereits im laufenden Jahr 2022 müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung dem zuständigen Finanzamt eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen. Die Abgabe einer Erklärung ist auch für Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Flächen Pflicht. Die Erklärung muss schon in diesem Jahr abgegeben werden, da sich die Neuberechnung aller rund 2,8 Millionen hessischen Grundstücke in mehreren Schritten vollzieht und deshalb Zeit benötigt.

Schlankes Modell, breiter Service

Bei der Grundsteuerreform weicht Hessen vom komplizierten Bundesmodell ab und setzt im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf ein schlankes Modell und einen breiten Service: Eigentümerinnen und Eigentümer werden in ihrer hessischen Erklärung insgesamt nur vergleichsweise wenige Angaben machen müssen, dabei aber von ihrer Steuerverwaltung bestmöglich unterstützt! Die 2,8 Millionen persönlichen Informationsschreiben, mit denen die Steuerverwaltung ganz wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform gibt und obendrein individuelle Daten wie das Aktenzeichen liefert, sollten bis Anfang Juli alle hessenweit versendet worden sein.

Wenn noch Fragen offen sind

Falls dennoch Fragen offen bleiben, steht Eigentümerinnen und Eigentümern der Bürgerservice in den Finanzämtern – auch noch im Juli sogar samstags und zwar zwischen 8 und 13 Uhr – gerne zur Verfügung. Unter www.finanzamt.hessen.de ist es außerdem möglich, einen Telefontermin mit dem Finanzamt (auch für die Samstage) zu vereinbaren. Innerhalb des gebuchten Zeitfensters erfolgt dann ein Anruf durch das Finanzamt. Der Bürgerservice in den hessischen Finanzämtern ist der wichtigste Ansprechpartner für Fragen zur Grundsteuerreform und natürlich nach wie vor auch unter der Woche, also Montag bis Freitag, telefonisch von 8 bis 18 Uhr, erreichbar.

Auch die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung hilft bei Fragen, vor allem zur komfortablen elektronischen Abgabe der Erklärung: 0800 522 533 5. Diese Nummer ist ebenfalls Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und auch noch im Juli samstags von 8 bis 13 Uhr erreichbar. Bürgerinnen und Bürger erhalten hier beispielsweise beim ELSTER-Registrierungsprozess für die elektronische Erklärungsabgabe Hilfe. Der Anruf ist kostenlos.

Info-Quelle Internet

Auch auf der Infoseite www.grundsteuer.hessen.de können sich alle Bürgerinnen und Bürger umfassend über die neue Grundsteuer informieren. Dort sind neben einem detaillierten und laufend erweiterten Fragen- und Antworten-Katalog viele Informationen von A wie Anwendungserlass bis Z wie Zuständigkeitssuche Finanzämter (mit Kontaktdaten) hinterlegt.

(red)