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Wenig bekannte Verkehrsregeln – ADFC und Fahrschule informieren

Die Zeichen kennt jeder: »Sonderweg Fußgänger« mit Zusatzzeichen »Radverkehr frei«. Doch was genau bedeuten sie? Quelle: DVR

Schwalmstadt. Der Allgemeine deutsche Fahrradclub (ADFC) und Matzes Fahrschule bieten am Dienstag, 08.11.22, einen Fahrschulunterricht zum Thema Radverkehrsregeln und wichtige Verkehrsregeln, die weniger bekannt sind, an.

Einige neue Verkehrsregeln sind zu vielen Menschen, deren Führerschein schon einige Jahre alt ist, noch nicht vorgedrungen – auch hierauf wird Matthias Klein eingehen. Der ADFC muss immer wieder feststellen, dass viele Radverkehrsregeln noch unbekannt sind, beziehungsweise falsch interpretiert werden. So bedeutet das Verkehrszeichen »Sonderweg Fußgänger« mit Zusatzzeichen »Radverkehr frei« , dass Radfahrer sowohl auf der Straße wie auch auf dem so ausgeschilderten Bürgersteig fahren dürfen. Auf dem Bürgersteig müssen sie selbstverständlich Rücksicht auf Fußgänger nehmen und entsprechend vorsichtig fahren.

Anmeldung erforderlich

Die Veranstaltung läuft am Veranstaltungsdienstag von 20.15 Uhr bis 21.45 Uhr in Matzes Fahrschule, Am Nordbahnhof 2c, in Ziegenhain. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 30 €. Der ADFC bittet um schriftliche Anmeldung bis zum 1. November unter hahn-guido@gmx.de. Weitere Fragen beantwortet Guido Hahn, Tel.: 0173/7020918.

(red)



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