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Viele kommunale Leistungen werden 2023 umsatzsteuerpflichtig

Kabarettist Bernd Gieseking kommt am 8. Januar 2022 ins Gudensberger Bürgerhaus. Im Ticketpreis stecken 7 % Mehrwertsteuer, die die Stadt Gudensberg an das Finanzamt abführen muss. Foto: Britta Frenz

Gudensberg. Wenn die Kabarettistin Frieda Braun im Rahmen der städtischen Kulturarbeit auf der Bühne im Bürgerhaus auftrat, wurde beim Ticketverkauf bisher keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Der Spaß war so gewissermaßen nicht nur vergnügungssteuer-, sondern auch umsatzsteuerfrei.

Öffentlich-rechtlich bleibt steuerbefreit

Ab 2023 ändert sich die Rechtslage: Diese und viele andere durch Kommunen wie der Stadt Gudensberg erbrachte Leistungen werden dann umsatzsteuerpflichtig, d.h. den Preisen muss der für die jeweilige Leistung gültige Umsatzsteuersatz hinzugerechnet werden. Öffentlich-rechtliche Leistungen wie beispielsweise die Gebühren für einen Personalausweis, eine Beisetzung auf dem städtischen Friedhof oder Kindergartengebühren bleiben jedoch auch weiterhin umsatzsteuerfrei.

Entgelt für Gieseking ist „rund“

Da die Umsatzsteuer eine Steuer ist, die vom Endverbraucher zu tragen ist, erhöhen sich die Preise entsprechend. Da viele Entgelte aber nach wie vor „rund“ bleiben sollen, ist im Ticketpreis von 20 € für den Auftritt des Kabarettisten Bernd Gieseking am 8. Januar 2023 im Bürgerhaus nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass nun 7 % Mehrwertsteuer im Preis stecken.

Bei kostenpflichtigen Angeboten im Rahmen der Generationenarbeit wird sogar der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % fällig. Weitere Leistungen, die künftig der Steuerpflicht unterliegen sind beispielsweise die Konzessionsabgabe, das Anfertigen von Kopien und der Verkauf von Speisen und Getränken.

www.gudensberg.de

Kabarettist Bernd Gieseking kommt am 8. Januar 2022 ins Gudensberger Bürgerhaus. Im Ticketpreis stecken 7 % Mehrwertsteuer, die die Stadt Gudensberg an das Finanzamt abführen muss. Foto: Britta Frenz

(red)



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