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Freiwilliger Polizeidienst: Neue Helfer:innen gesucht

Zwei Mitglieder des Freiwilligen Polizeidienstes im Einsatz, hier noch mit Corona-Maske. Archivbild: Privat

Gudensberg. Mit ihrem Engagement leisten Freiwillige Polizeihelfer:innen einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit in den Städten und Gemeinden. Sie unterstützen die Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Bewerbungen noch bis 31. Dezember

Und sie stehen als kompetente Ansprechpersonen für die Bürgerinnen und Bürger mit Rat und Tat zur Hilfe. Wegen der positiven Erfahrungen, die in Gudensberg seit der Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes (FPolD) im Jahr 2019 gemacht wurden, soll die ehrenamtliche Tätigkeit weiter fortgeführt und personell ausgebaut werden.

Gudensberg sucht motivierte Bürger:innen, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement die Polizei unterstützen wollen. Bewerbungen können bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, für den FPolD bewerben, wenn Sie

• mindestens 18 Jahre und höchstens 65 Jahre alt sind,
• gesundheitlich in der Lage sind, die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen,
• einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können,
• die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen,
• nach Ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen,
• nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 89 Tagessätzen verurteilt worden sind
• und bereit sind, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.

Schulung

Bevor Sie in das neue Ehrenamt einsteigen, werden Sie in einem 50 Unterrichtsstunden umfassenden Programm für ihren Einsatz geschult. Neben rechtlichen Themen geht es dabei um den eigenen Schutz bei Einsätzen, psychologische und taktische Grundlagen beim Vorgehen als Polizeihelfer:in sowie die Unterweisung in die Handhabung der Einsatzmittel. Ausgerüstet werden Sie für ihre Einsätze mit einer blauen Uniform, einem Pfefferspray und einem Handy.

Aufwandsentschädigung

Als Angehörige des FPolD werden Sie ehrenamtlich tätig. Jede Polizeihelferin und jeder Polizeihelfer kann maximal 25 Stunden im Monat eingesetzt werden, wobei es für jede Stunde eine Aufwandsentschädigung von aktuell 7 € gibt. Sie stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Ausbildung und Einsatzzeiten finden nur nach Vereinbarung innerhalb Ihrer arbeitsfreien Zeit statt.

Weitere Infos und Ansprechpersonen

Sollten wir Ihr Interesse an dieser Tätigkeit geweckt haben, finden Sie hier weitere Informationen zum FPolD und zu dieser Ausschreibung:
https://k.polizei.hessen.de/803245112
• Heiko Ludwig, PSt. Fritzlar. Tel.: 05622/99660
• Sabine Iffert, Stadt Gudensberg, Tel.: 05603/9330

(red)



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