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Schnelle Hilfe für das Lebensmittelhandwerk

Dem Lebensmittelhandwerk soll unter die Arme gegriffen werden. So könnte eine „Soforthilfe für Gas“ eine finanzielle Erleichterung beispielsweise für Bäckereien sein, deren Öfen mit dem fossilen Brennstoff betrieben werden. Archivbild: nh

Region. Gute Nachricht für alle Handwerksbetriebe in der Lebensmittelbranche: Mit der von der Ampelkoalition beschlossenen Soforthilfe für Gas werden die Betriebe automatisch ohne Antrag in Höhe einer monatlichen Abschlagszahlung entlastet.

„Davon profitieren viele Bäckereien, Fleischereien, Mühlen und kleine Schlachtbetriebe in der Region“, informiert Bundestagsabgeordnete Dr. Bettina Hoffmann (Grüne). Dies werde beispielsweise die regionalen Bäckereien mit Gas-Öfen enorm entlasten. Mit der unkomplizierten Soforthilfe solle dem seit Jahrzehnten zu beobachtendem Trend entgegen gesteuert werden, dass es immer weniger regionale Handwerksbetriebe gibt und etwa das Bäckerhandwerk unter enormen Konzentrationsprozessen in der Lebensmittverarbeitung in Richtung Industrie leidet.

Lebensmittelhandwerk ist systemrelevant

Auch von den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, den hohen Kostensteigerungen bei Energie und Rohstoffen, seien diese Betriebe besonders betroffen. „Klar ist aber, für Vielfalt und Unabhängigkeit in unserem Ernährungssystem ist das Lebensmittelhandwerk systemrelevant. Deshalb haben wir wichtige Hilfen auf den Weg gebracht“, so die Bundestagsabgeordnete der Grünen.

Über die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse werden ab Januar 2023 die Energiekosten weitestgehend gedeckelt. Hoffmann: „Das war uns gerade für die vielen Handwerks-Fleischereien, Bäckereien, Mühlen, etc. wichtig, die unmittelbar in Konkurrenz zur Industrie stehen.“

Am März zwei Preisbremsen

Konkret heiße dies beim Strom, dass Betriebe bereits ab 30.000 Kilowattstunde (kWh) pro Jahr den günstigeren Industriepreis (13 Cent/kWh netto auf 70 Prozent der vorliegenden Jahresverbrauchsprognose oder des Vorjahres) erhielten. Der Gaspreis werde unter 1,5 Mio. kWh/Jahr bei 12 Cent/kWh brutto auf 80 Prozent gedeckelt.

Beide Preisbremsen starten ab März 2023, gelten aber rückwirkend für Januar und Februar 2023, die entsprechend angerechnet werden.

„Dazu haben wir 100 Mio. Euro für ein Förderprogramm für die Transformation für Klein- und Kleinstunternehmen bereitgestellt, insbesondere für die Umrüstung der Produktionsanlagen bspw. Öfen von Gas oder Öl auf Strom. So können sie von fossilen Energieträgern auch langfristig unabhängig werden“, informiert die Bundestagsabgeordnete.

Regional-ökologische Ernährungswende

Im Haushalt 2023 würden darüber hinaus gezielt Schwerpunkte für die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten gesetzt. Dr. Bettina Hoffmann ist überzeugt: „Mit diesen Maßnahmen stärken wir das Lebensmittelhandwerk nicht nur auf kurze sondern auch auf lange Sicht. Denn nur mit dezentralen Verarbeitungsstrukturen schaffen wir auch die regional-ökologische Ernährungswende.“

(red)



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