Nordhessische Ahle Wurscht europaweit geschützt
Wiesbaden. Die nordhessische Ahle Wurscht ist jetzt ein europaweit geschützter Begriff. Hessens „Ahle Wurscht“ ist seit voriger Woche eine geschützte geografische Angabe. Somit darf sich ein Wursterzeugnis nur dann Ahle Wurscht nennen, wenn es in Nordhessen hergestellt wurde.
Das heißt: Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung sowie Reifungsprozess der Wurst müssen im geografischen Gebiet Nordhessen mit den Landkreisen Werra-Meißner, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Hersfeld-Rothenburg, Marburg-Biedenkopf, Kassel und Stadt Kassel erfolgen. Die geschützten geografischen Angaben gibt es seit 1992 in der EU und wurden zum Schutz und der Förderung traditioneller regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt.
Neue Vermarktungs- und Marketingstrategien
Hessens Europaministerin Lucia Puttrich begrüßte die Auszeichnung: „Ahle Wurscht hat in Nordhessen eine lange Tradition und erfreut sich großer Beliebtheit in Nordhessen und weit darüber hinaus. Die Auszeichnung ist nicht nur ein Qualitätsnachweis für echte nordhessische Tradition, sondern eröffnet regionalen Anbietern auch neue Vermarktungs- und Marketingstrategien. Ich gratuliere den Antragstellerinnen und Antragstellern zu diesem Erfolg und natürlich auch allen, die dabei tatkräftig unterstützt haben.“
Die hessische Landesregierung habe die Bewerbung für die geschützte geografische Angabe in den vergangenen Jahren aktiv unterstützt. Nicht nur, weil ganz viel hessische Tradition in der Ahle Wurscht stecke, sondern weil es auch eine Wertschätzung für traditionelle Herstellungsweisen und regionale Köstlichkeiten bedeute. „Ich freue mich schon darauf, bald eine Ahle Wurscht mit diesem Siegel kaufen zu können“, sagte Lucia Puttrich weiter.
Geschützt in jeder Form
Mit Einstufung als geschützte geografische Angabe steht die Ahle Wurscht übrigens in einer Reihe mit Nürnberger Lebkuchen, Schwäbischen Spätzle oder Holsteiner Tilsiter. Neben dem Begriff Ahle Wurscht darf sie auch als „Feldkieker“, „Dürre Runde“, „Ahle Worscht“ oder „Stracke“ bezeichnet werden.
Bei der Nordhessischen Ahlen Wurscht handelt es sich um eine luftgetrocknete oder geräucherte Dauerwurst aus Schweinefleisch, die in Nordhessen hergestellt wird. Die Differenzierung der Schweine erfolgt nicht nach Rassen, sondern nach Schlachtgewicht. So werden die Schweine eigens für die Verwendung in der nordhessischen Ahlen Wurscht länger gemästet als gewöhnlich, damit sie bei der Schlachtung ein Lebendgewicht von durchschnittlich mindestens 125 kg oder ein durchschnittliches Schlachtgewicht von mindestens 100 kg aufweisen. Gegen die Entscheidung der EU kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Einspruch erhoben werden.
Gelistet wie Parma-Schinken
Auch der nordhessische EU-Abgeordnete Martin Häusling freut sich über das Siegel für die nordhessische Spezialität. In einer Pressemitteilung zur geschützten geografischen Kennzeichnung schreibt er: „Ahle Worscht nun gelistet wie Parma-Schinken“. Häusling, Agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:
„Es ist ein großer Erfolg der Region Nordhessen und ich beglückwünsche alle Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben. Nach 16 Jahren hat die Nordhessische Ahle Worscht nun das gleiche Prädikat wie Champagner, Parmaschinken oder Lübecker Marzipan.
Damit wurde unser regionales Produkt geschützt, das nicht nur geschmacklich herausragend ist, denn die Tiere dürfen nicht aus Massentierhaltung stammen. Nur ältere Tiere aus einer tierschonenden Haltung dürfen verwendet werden und diese dürfen zudem nur kurze Transportweg zurücklegen, womit dieses Produkt das Tierwohl in vorbildlicher Weise unterstützt.“
(red)