Landkreis fordert und fördert das Ehrenamt
Schwalm-Eder. Unterstützung für freiwilliges Engagement: Der Schwalm-Eder-Kreis fördert mit neuer Richtlinie ehrenamtliche Projekte mit bis zu 1.000 Euro. Zu einer Online-Informationsveranstaltung ist für den 27. April, 17 Uhr eingeladen.
Professionell, digitalisiert und öffentlich
Das Ehrenamt hat auch im Schwalm-Eder-Kreis einen unschätzbaren Stellenwert. Das gesellschaftliche Leben und der Zusammenhalt entstehen und wachsen noch immer zu einem großen Teil im gemeinsamen Wirken in Vereinen und Verbänden. Um diese wichtige Arbeit der vielen Ehrenamtlichen zu würdigen und zu unterstützen, legt der Schwalm-Eder-Kreis jetzt eine neue Ehrenamtsförderrichtline auf. In der neuen Richtline zur Stärkung und zum Erhalt des ehrenamtlichen Engagements fördert der Landkreis Projekte von gemeinnützigen Vereinen und Initiativen jährlich mit bis zu 1.000 Euro. Der Gegenstand der Förderung betrifft dabei Maßnahmen zur Verbesserung der Digitalisierung, Professionalität und Öffentlichkeitsarbeit.
Darunter fallen beispielsweise die Anschaffungskosten von Hard- und Software für die digitale Arbeit, Kosten für Schulungen und Beratungen oder Kosten für Logoentwicklung, Flyerdruck und Homepageerstellung. Demgegenüber sind Verbrauchsmaterialien oder Nebenkosten sowie bereits begonnene Projekte nicht förderfähig.
Pfeiler der Vereinsarbeit
Zudem kann besonders innovativen Projekten unter Umständen ein einmaliger, abweichender Zuschuss genehmigt werden. Ebenfalls können kleine Vereine mit weniger als 50 Mitgliedern einen Zuschuss für Maßnahmen zur Ehrung und Wertschätzung engagierter Mitglieder im Wert von 200 Euro für ein Intervall von drei Kalenderjahren beantragen.
„Das Ehrenamt stellt einen Pfeiler der Vereinigungsfreiheit und somit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung dar. Daher muss es auch Aufgabe des Schwalm-Eder-Kreises sein, das große Engagement, welches damit in Verbindung steht, zu fördern. Dabei darf die eigentliche Vereins- und Vorstandsarbeit nicht zu kurz kommen. Denn ohne Vorstand kann es auch keinen Verein geben.“, betont Landrat Winfried Becker.
Anträge können, ab Inkrafttreten der Richtlinie am 1. Mai 2023, fortlaufend auf der Seite des Schwalm-Eder-Kreises gestellt werden.
Anmeldung zur Online-Veranstaltung
Um die neue Ehrenamtsförderrichtlinie und weitere Förderangebote des Schwalm-Eder-Kreises wird es am 27. April 2023 ab 17 Uhr in der Online-Informationsveranstaltung gehen. Neben Fördermöglichkeiten für die Bereiche Kultur, Sport und Jugend werden die Themen Landesehrenbriefe und Ehrenamtscard aufgegriffen.
Anmeldungen für die Veranstaltung am Donnerstag, 27. April, per E-Mail an ehrenamt@schwalm-eder-kreis.de oder über die Volkshochschule unter Tel. 05681/775-775. Ansprechpartnerin ist die Ehrenamtsbeauftragte Daniela Landgrebe, Tel.: 05681/775 850.
(red)