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Online-Terminvereinbarung beim Amtsgericht

Melsungen. Außerhalb des Bereichs von Gerichtsverhandlungen ist es für diverse Dienstleistungen der Justiz erforderlich, dass Bürgerinnen und Bürger persönlich in den Dienststellen erscheinen. Seit dem 2. Mai 2023 können sie beim Amtsgericht Melsungen für einige persönlich vorzubringende Anliegen Termine online vereinbaren.

Angeboten wird die Online-Terminvereinbarung zunächst in Nachlassangelegenheiten (Erbausschlagung und Testamentsrückgaben) und für die Aufnahme von Anträgen auf Gewährung von Beratungshilfe. Ab dem 1. Juni 2023 können auf diese Weise auch Termine für Testamentsverwahrungen sowie für die Aufnahme von Anträgen auf Hinterlegung von Geld und anderen Wertgegenständen gebucht werden.

Auf diese neuen Möglichkeiten macht Dr. Christian Springmann, Direktor des Amtsgerichts, aufmerksam.

Die Online-Terminvereinbarung ermöglicht die vorherige Reservierung eines Termins über das Internet. Der Service ist auf der Internetseite des Amtsgerichts Melsungen (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-kassel/amtsgericht-melsungen) eingebunden, ist aber auch zentral unter https://terminvereinbarung-justiz.hessen.de abrufbar.

Die Bürgerinnen und Bürger erhalten zusätzlichen Informationen zur gewählten Dienstleistung und können freie Termine in von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern festgelegten Zeiträumen auswählen. Der Buchungsvorgang muss anschließend durch Anklicken eines per E-Mail übermittelten Links abgeschlossen werden. Nunmehr erhalten die Bürgerin oder der Bürger zunächst eine Bestätigungs- und später eine Erinnerungs-Mail. Vereinbarte Termine können im Nachgang wieder storniert werden.

„Mit der Online-Terminvereinbarung werden die digitalen Justizdienstleistungen im Sinne der Bürgerfreundlichkeit weiter ausgebaut. Bürgerinnen und Bürger können für die Dienstleistungen, für die die Online-Terminvergabe eingerichtet ist, Termine jederzeit und ortsungebunden buchen. Das vereinfacht die Abläufe und verkürzt Bearbeitungszeiten“, freut sich Direktor Springmann und ergänzt: „Es ist damit zu rechnen, dass die Online-Terminvereinbarung zeitnah auf weitere Justizdienstleistungen erweitert wird.“

(red)



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