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OBB kontrolliert gesperrte Feld- & Waldwege

Dirk Schneider vom Ordnungsbehördenbezirk (OBB) Habichtswald weist auf das Verkehrsschild hin, welches das Befahren von Feld- und Waldwegen für nicht berechtigte Fahrzeuge untersagt. Foto: Stadt Gudensberg

Gudensberg. Gut ausgebaute Feldwege sind für Autofahrer:innen verführerisch: Leicht lässt sich mit ihnen eine Abkürzung realisieren oder der geplante Startpunkt für den Spaziergang mit dem Hund ist leichter erreichbar.

Allerdings: Zulässig ist die Nutzung der Feldwege, auch der Forstwirtschaftswege, nur für berechtigte Fahrzeuge. Unberechtigte Nutzer:innen im Stadtgebiet Gudensberg müssen daher mit Kontrollen rechnen.

Wanderparkplätze bleiben erreichbar

Dirk Schneider vom Ordnungsbehördenbezirk (OBB) Habichtswald erläutert: „Das Verkehrsschild 250 signalisiert, dass der Weg ausschließlich von Fahrzeugen benutzt werden darf, die einem landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zweck nachgehen. Für alle übrigen Fahrzeuge ist die Nutzung nicht gestattet.“

Eine analoge Regelung enthält auch die städtische Feldwegeordnung. Auf seinen Streifen durch das Stadtgebiet kontrolliert Schneider daher gelegentlich diese Bereiche. Anders sieht es bei den zahlreichen Wanderparkplätzen im Gebiet des Naturparks Habichtswald aus, von denen viele am Waldrand gelegen sind: Hier ist eine Anfahrt bis zum Parkplatz zulässig.

(red)



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