
Homberg (Efze). Alexander Kratzenberg hält einen Schlauch, aus dem 100 Grad heißes Wasser strömt. Auf menschlicher Haut würde das Wasser zu starken Verbrennungen führen. Bei Pflanzen auch, der Kampf gegen Unkraut auf öffentlichen Flächen ist jedoch nicht ganz so einfach, wie man sich das denkt.
Mehrmalige Anwendung nötig
„Es handelt sich hierbei um eine ökologische und biologische Unkrautbeseitigung mit heißem Wasser“, sagt der städtische Mitarbeiter Alexander Kratzenberg. Die sei zwar umweltschonend und effektiv, jedoch bräuchte es eine mehrmalige Anwendung, damit das Wachstum der Pflanze geschwächt werde und die Pflanze abstirbt.
„Bei 42 Grad platzen die Zellen des Unkrauts durch heißes Wasser, die Blattmasse stirbt dadurch ab, die Wurzel jedoch noch nicht gleich bei der ersten Anwendung“, informiert Kratzenberg. Die Stadtverwaltung Homberg (Efze) nutze schon seit mehreren Jahren diese Methode, um öffentliche Flächen und Gehwege vom Unkraut zu befreien.
Private Unkrautvernichtung
Als Hausbesitzer ist man auf dem Gehwegstück, das direkt vor dem eigenen Grundstück liegt, gesetzlich verpflichtet, vom Gehweg Unkraut und wuchernde Beikräuter komplett zu entfernen. Allerdings darf Salz oder eine Salz-Lösung gemäß EU-Verordnung 2017/1529 nur als Fungizid oder Insektizid eingesetzt werden, nicht jedoch als Herbizid zur Unkrautbekämpfung. Essig darf gemäß EU-Verordnung 2015/1108 grundsätzlich nur als Fungizid oder Bakterizid eingesetzt werden. Das Abflammen von Unkräutern hingegen ist unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen erlaubt.
Eine gute Information, was erlaubt ist in der privaten Unkrautvernichtung, gibt es unter:
► https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/
(di)