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Flüchtlingsunterkunft entsteht am F26

Gudensberg. Die Standortsuche nach einer Unterkunft für Geflüchtete in Gudensberg ist beendet. Auf der gestrigen Sondersitzung beschlossen die Stadtverordneten einstimmig, dass der Schwalm-Eder-Kreis eine Containerwohnanlage auf dem Gelände des F26 in der Fritzlarer Straße errichten soll.

Untergebracht werden können dort bis zu 59 Menschen. 40 von ihnen werden aus der bisherigen Gemeinschaftsunterkunft in der Weinbergstraße stammen, die zum Jahresende geschlossen wird.

Vorausgegangen waren dem Beschluss eine Bürgerversammlung sowie eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, auf der beschlossen wurde, dass die Stadtverwaltung und der Schwalm-Eder-Kreis neben den bisherigen Standortvorschlägen – F26 und Alter Sportplatz – noch weitere mögliche Orte prüfen soll. Im Einzelnen handelt es sich um:

• Hessischer Hof
• alte Schule Dissen
• Gästehaus im Löhner Weg (ehem. Pfarrhaus)
• ehem. Sägewerk Obervorschütz
• ehem. Bäckerei Brede
• ehem. Spielplatz Deute
• alte Feuerwehr Gudensberg
• Parkplatz am Schwimmbad
• alle Leerstände gemäß dem KEK-Programm
• Bolzplatz Deute
• verpachtete Gewerbefläche in der „Besser Straße“
• sowie verschiedene Privatgrundstücke

In einer weiteren Sitzung diskutierte der Haupt- und Finanzausschuss die Vor- und Nachteile der Vorschläge. Neben Brandschutzanforderungen und Geländeeignung spielte auch die Platzkapazität eine Rolle. Der Ausschuss empfahl der Stadtverordnetenversammlung schließlich einstimmig, dass die Stadt Gudensberg dem Schwalm-Eder-Kreis das Gelände am F26 für fünf Jahre zur Verfügung stellt, um dort eine Unterkunft in Modulbauweise für bis zu 59 Geflüchtete zu errichten und betreiben. Als Reaktion auf die Aussagen der Anwohnenden in der Bürgerversammlung ist der Beschluss an fünf Bedingungen geknüpft:

1.) Der Kreis wird aufgefordert, die Containeranlage mit einem Zaun zu versehen, um einen Sichtschutz zu den Anwohnenden aufzubauen.
2.) Der Magistrat wird aufgefordert, mit den unmittelbar Anwohnenden in einem engen Austausch zu bleiben. Zudem ist dem Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig über die Kommunikation mit den Anwohnenden zu berichten.
3.) Mit dem Kreis ist vertraglich zu regeln, dass die Containeranlage vorzeitig abgebaut wird, wenn der Kreis sie nicht mehr zur Unterbringung Geflüchteter benötigt.
4.) Der Kreis wird gebeten, die Containerwohnanlage vorrangig für geflüchtete Frauen und Kinder zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Gudensberg möchte damit erreichen, ein Schwerpunktangebot für diese Schutzsuchende zu bieten.
5.) Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Schwalm-Eder-Kreis erneut einen Aufruf an aller Bürger herauszugeben, freien Wohnraum zu melden.

Diesem Vorschlag schloss sich die Stadtverordnetenversammlung einstimmig an.

(red)



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