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Während Beerdigung Autos aufgebrochen

Trutzhain. Unbekannte Täter haben während einer Beerdigung zwei Autos auf dem Friedhofsparkplatz in Schwalmstadt-Trutzhain aufgebrochen. Bei beiden Autos wurden die Seitenscheiben eingeschlagen. Dann stahlen die Täter die im Auto zurückgelassene Handtasche beziehungsweise das Portemonnaie.

Diese durch die Polizei gestellte Situation belegt es: Ein Autoaufbruch ist in vielen Fällen nur eine Sache von Sekunden, verursacht aber meist einen hohen Sachschaden und sehr viel unnötigen Ärger. Foto: Ruediger Kottmann | www.polizei-beratung.de

So erbeuteten die Unbekannten Bargeld, aber auch Ausweisdokumente und Bankkarten der Geschädigten. Die Tatzeit laut Polizei: Mittwoch, 31.01.2024, 14:00 Uhr bis Mittwoch, 31.01.2024, 14:45 Uhr.

Täterbeschreibung

Ein derzeit unbekannter Täter konnte bei der Tatausführung beobachtet werden und kann wie folgt beschrieben werden: männlich, circa 175 cm, 30-40 Jahre, dunkle kurze Haare. Er trug zur Tatzeit einen grau-beigen Mantel.

Die Höhe des Stehlschadens bewegt sich schätzungsweise im mittleren dreistelligen Bereich. Insgesamt entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 1.000 Euro.

Die Polizeistation Schwalmstadt hat die Ermittlungen aufgenommen. Um Hinweise bittet die Polizei unter Telefon 06691 943-0.

Verhaltenstipps der Polizei zum Thema Autoaufbrüche:

Für Diebe ist es ein leichtes, an im Auto zurückgelassene Wertgegenstände zu gelangen. Zum Ärger über den Diebstahl kommen möglicherweise dann noch die notwendigen Reparaturen auf den Besitzer zu.

Denken Sie bitte immer daran – Ihr Auto ist kein Tresor.

→ Lassen Sie keine Handtaschen, Wertsachen (z. B. Handy, Laptop, Kamera) oder Bargeld sichtbar im Auto (z. B. der Mittelkonsole, Beifahrersitz) liegen.

→ Lassen Sie Ausweise, Fahrzeugpapiere, Hinweise zur Wohnungsanschrift und ihre
Hausschlüssel nie im Fahrzeug. Dies erhöht möglicherweise die Gefahr eines anschließenden Wohnungseinbruchs.

→ Es ist immer wichtig, beim Verlassen des Autos die Zündschlüssel abzuziehen und das Auto ordnungsgemäß zu verschließen. Natürlich auch wenn das Auto auf dem eigenen Hof geparkt wird.

(ots | red)



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