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Es bleibt bei den Einbahnstraßen

Gudensberg. Die zunächst testweise im September 2023 eingeführten Einbahnstraßenregelungen im Holzweg und im Grabenweg wurden gut angenommen und die Resonanz auf die Regelungen waren überwiegend positiv. Sie werden nun dauerhaft weitergeführt.

Die Einbahnregelungen im Holzweg und im Grabenweg bleiben den Gudensbergern erhalten. Foto: Andre Averdiek | Pixabay

Vor allem die Vertreter der Grundschule begrüßen die Maßnahme sehr, die das Verkehrsaufkommen im Schulumfeld deutlich reduziert und die Sicherheit der Gudensberger Grundschüler erhöht.

Um in der Gudensberger Kernstadt die Verkehrssicherheit im Bereich Grabenweg/Holzweg für Kinder, die auf dem Weg zur Grundschule oder zur Kita Sonnenstrahl bzw. auf dem Nachhauseweg sind, zu verbessern, ist der Holzweg ab Höhe der Berliner Straße eine Einbahnstraße. Die Zufahrt ist dann nur noch aus Richtung der Kasseler Straße möglich. Für den Grabenweg ist durch das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ die Einfahrt von der Kasseler Straße während der Schulzeiten verboten (montags – freitags von 7 – 16 Uhr).

Radfahrer frei und Sperrfläche

Die Einbahnstraßenregelung wird für Radfahrer aufgehoben, wie dies auch an anderen Stellen üblich ist. Hierzu wird in Kürze das Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ angebracht. Zudem wird eine Sperrfläche vor dem Einfahrtverbotsschild abmarkiert, da dort immer wieder Fahrzeuge parken und halten.

(Stadt Gudensberg)



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