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Achtung: Falsche Gerichtsvollzieher!

Melsungen. Kürzlich erhielt eine Melsungerin den Anruf eines angeblichen Gerichtsvollziehers. Ihr wurde vorgehalten, sie hätte auf schriftliche Zahlungsaufforderungen nicht reagiert. Zum Ausgleich der vermeintlichen Forderung wurde sie für den Folgetag zum Amtsgericht Melsungen bestellt.

Der Direktor des Melsunger Amtsgerichtes mahnt zur Vorsicht: Nicht jeder, der sich am Telefon als Gerichtsvollzieher ausgibt, ist tatsächlich von Justitia beauftragt! Fotomontage: Gerald Schmidtkunz

Die Angerufene wurde misstrauisch und stellte Erkundigungen an.

Bundesweit gefälschte Amtspersonen

Ihr Argwohn hat sie mutmaßlich vor Schaden bewahrt. Denn wie der Direktor des Amtsgerichtes Melsungen, Dr. Christian Springmann, bestätigt, lagen dem für den Wohnsitz der Melsungerin zuständigen Gerichtsvollzieher keinerlei Vollstreckungsaufträge gegen die Frau vor.

Seit einiger Zeit wird bundesweit von Anrufen vermeintlicher Gerichtsvollzieher, aber auch anderer vermeintlicher Justizangehöriger berichtet. Mit der unzutreffenden Behauptung, es lägen Forderungen vor bzw. es müsse Sicherheit geleistet werden, wird in betrügerischer Absicht versucht, den Angerufenen zur Vornahme einer Zahlung zu bewegen. Hierbei wird am Telefon eine Kontoverbindung (meistens eines Auslandskontos), auf die der geforderte Betrag zu überweisen sei, angegeben.

Abfangtaktik vor der Behörde

In anderen Fällen wird der Angerufene, um die Berechtigung der Forderung glaubhafter erscheinen zu lassen, zu einer Justizbehörde bestellt. Ziel ist es dann, den Angerufenen zum verabredeten Zeitpunkt vor dem betreffenden Gebäude durch einen vermeintlichen Justizangehörigen, nämlich einem Komplizen des Anrufers, „abzufangen“ und zur Aushändigung des geforderten Betrages in bar zu bewegen.

Keine Überweisung, keine Bareinzahlung

„Vor solchen telefonischen Zahlungsaufforderungen ist zu warnen“, so Dr. Springmann. „Gerichtsvollzieher und andere Justizangehörige werden niemals per Telefon zu einer Überweisung auffordern und schon gar nicht auf ein ausländisches Konto. Bareinzahlungen sind nur bei der Zahlstelle innerhalb des Gebäudes des Amtsgerichts selbst und im Übrigen auch nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Einem solchermaßen Angerufenen sei geraten, sich wegen des Betrugsversuchs an die Polizei zu wenden.“

(Amtsgericht Melsungen – Der Direktor| red)



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