Datenschutz darf nicht Täterschutz bedeuten
Wiesbaden. „Sexualisierte Gewalt an Kindern ist leider immer noch ein großes Thema. In Hessen werden täglich 45 Kinder und Jugendliche Opfer solcher Gewalt. Das ist eine erschütternde Realität, die wir nicht hinnehmen dürfen“, erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Christin Ziegler.

Bei der Verfolgung schwerer Straftaten, insbesondere gegen Kinder darf der Datenschutz nicht zu einem Täterschutz werden. Das fordert die heimische Christdemokratin Christin Ziegler. Foto: Alexa | Pixabay
Die Christdemokratin aus Schwarzenborn betont, dass der Schutz von Kindern für die Regierungskoalition aus CDU und SPD absolute Priorität habe.
Ziegler verweist auf konkrete Erfolge: „Mit dem Childhood-Haus in Frankfurt haben wir die erste professionelle, multidisziplinäre Anlaufstelle dieser Art in Deutschland geschaffen. Seit Anfang 2024 wurden hier bereits über 400 betroffene Kinder medizinisch und psychologisch betreut. Um den Schutz für Kindern flächendeckend sicherzustellen, befindet sich ein weiteres Childhood-Haus bei uns in Nordhessen bereits im Aufbau.“
Auch die verpflichtende Kindervorsorgeuntersuchungen, die Hessen als erstes Bundesland eingeführt hatte, nennt Christin Ziegler als wichtige Maßnahme. Im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch im Netz erhofft man sich eine bessere Strafverfolgung durch den Gesetzentwurf zur IP-Adressen-Speicherung den die hessische Regierung im Bundesrat eingebracht hatte. Und der dort auch erfolgreich verabschiedet wurde.
„Datenschutz darf nicht Täterschutz bedeuten. Jedes Kind hat das Recht auf eine unbeschwerte Kindheit ohne Missbrauch, Gewalt und Zwang“, fasst Ziegler zusammen, „der Staat muss leisten, was er leisten kann, um dieses wichtige Ziel zu erreichen.“
(CDU Wahlkreisbüro, Fritzlar)