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RP genehmigt zwei WEA am Teufelsberg

Dittershausen. Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Teufelsberg (Vorranggebiet HR 34)genehmigt. Die Vorhabenträgerin hatte im Oktober 2024 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel eingereicht.

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Windpark »Teufelsberg« (Vorranggebiet HR 34) bei Dittershausen genehmigt. Archivbild: Gerald Schmidtkunz

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Windpark »Teufelsberg« (Vorranggebiet HR 34) bei Dittershausen genehmigt. Archivbild: Gerald Schmidtkunz

Bekanntmachung am 16. Juni

Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von zwei WEA des Typs Enercon E-175 mit einem Rotordurchmesser von 175 Metern, einer Nabenhöhe von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 249,5 Metern und jeweils 6.000 kW Nennleistung. Die Aufstellflächen befinden sich in der Gemarkung Dittershausen. Im Vorranggebiet HR 34 gibt es noch keine Bestandsanlagen.

Die Genehmigungserteilung wird am 16. Juni im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht. Der Genehmigungsbescheid wird zusätzlich vom 17. bis zum 30. Juni auf der Website des RP Kassel elektronisch zur Einsicht bereitgestellt.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.

RP als Bündelungsbehörde

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:

• die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
• die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.

In der Planungsregion NordOstHessen sind 2,0 Prozent der Landesfläche (167,05 Quadratkilometer) als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden.

Regierungspräsidium Kassel
red



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