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Deutschland verstößt gegen EU-Mindestlohn

Schwalm-Eder. Der DGB-Kreisverband Schwalm-Eder kritisiert die geplanten Anhebungen des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland deutlich. Die aktuell beschlossenen Schritte bis 2027 reichten nicht aus, um die Vorgaben der Europäischen Union zu erfüllen – und gefährdeten damit nicht nur die Existenz von Millionen Beschäftigten, sondern stellten auch einen klaren Verstoß gegen europäisches Recht dar.

Auch der Mindestlohn muss ansteigen, so sieht es die EU-Richtlinie vor. Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt nun davor, dass Deutschland die EU-Vorgaben nicht einhält. Foto: Nattanan Kanchanaprat | Pixabay

Auch der Mindestlohn muss ansteigen, so sieht es die EU-Richtlinie vor. Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt nun davor, dass Deutschland die EU-Vorgaben nicht einhält. Foto: Nattanan Kanchanaprat | Pixabay

Deutlich unter dem Richtwert

Die EU-Mindestlohnrichtlinie, die seit November 2022 in Kraft ist, verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, ihre Mindestlöhne auf mindestens 60 % des nationalen Medianlohns anzuheben. In Deutschland liegt dieser Richtwert aktuell bei rund 15 Euro pro Stunde. Die von der Mindestlohnkommission empfohlenen Erhöhungen – auf 12,82 Euro (2025), 13,80 Euro (2026) und 14,60 Euro (2027) – bleiben jedoch deutlich hinter diesem Wert zurück.

Zudem wurde das erste Anpassungsniveau von den Gewerkschaftsvertretern bereits aus diesem Grund abgelehnt. „Die geplanten Erhöhungen des Mindestlohns sind ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus, um den europäischen Anforderungen gerecht zu werden“, betont Florian Geißer, Vorsitzender des DGB-Kreisverbands Schwalm-Eder. „Wir brauchen jetzt ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur sozialen Verantwortung und zur Einhaltung der EU-Vorgaben.“

Forderung nach armutsfestem Mindestlohn

Deutschland hätte die EU-Mindestlohnrichtlinie bereits bis zum 15. November 2024 vollständig in nationales Recht umsetzen müssen. Diese Frist wurde jedoch versäumt. Bis heute fehlt eine gesetzliche Regelung, die den Mindestlohn konsequent an den europäischen Maßstab anpasst. Der DGB sieht darin ein klares politisches Versäumnis – mit spürbaren Folgen auch für Regionen wie Nordhessen, wo viele Beschäftigte in Branchen tätig sind, die stark vom Mindestlohn abhängig sind. Gerade in ländlich geprägten Landkreisen ist ein verlässlicher, armutsfester Mindestlohn entscheidend für soziale Sicherheit und faire Arbeitsbedingungen.

Der DGB-Kreisverband Schwalm-Eder fordert daher: Eine zügige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf mindestens 15 Euro, die nachträgliche, vollständige Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie in deutsches Recht, und konsequente Kontrollen und Sanktionen bei Mindestlohnverstößen.

„Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn auch leben können. Ein armutsfester Mindestlohn ist dafür unverzichtbar – und längst überfällig“, so Geißer weiter.

DGB Region Nordhessen
red



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