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Mansoori pausiert Corona-Bescheide

Wiesbaden. Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori hat entschieden, die Bescheiderstellung im Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen vorübergehend auszusetzen. Grund für das Moratorium ist eine Prüfung, ob zusätzliche Erleichterungen für die Betroffenen ermöglicht werden können.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Kaweh Mansoori. Foto: Peter Jülich | HMWVW

Wirtschafts- und Verkehrsminister Kaweh Mansoori. Foto: Peter Jülich | HMWVW

Eine Frage der Gerechtigkeit

Mansoori betonte heute in Wiesbaden: „Ich habe in den vergangenen Wochen intensiv mit Verbänden, betroffenen Unternehmen und Selbständigen gesprochen. Dabei sind Fragen und Vorschläge aufgekommen, die eine Erleichterung für die Betroffenen bedeuten könnten, wenn sie rechtlich zulässig sind. Durch das Moratorium gewinnen wir Zeit, um diese Fragen rechtssicher prüfen zu können. Letztlich geht es hier nicht um globale Großkonzerne, sondern um Solo-Selbständige, Mittelstand oder Handwerk. Ich möchte daher alle rechtskonformen Möglichkeiten ausschöpfen, um Erleichterungen für die Betroffenen zu erzielen. Das ist für mich auch eine Gerechtigkeitsfrage. Über die Ergebnisse und nächsten Schritte werden wir baldmöglichst und selbstverständlich transparent informieren.“

Das Ministerium hatte bereits im Vorfeld klargestellt, dass die Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten zum Beispiel von Stundung und Erlass haben. Darüber hinaus habe das Wirtschaftsministerium die Erhöhung der Bagatellgrenze von 500 auf 1.000 Euro erwirkt.

Moratorium bis Prüfungsende

Das Moratorium wird sich auf das laufende Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen wie folgt auswirken, bis zum Abschluss der Prüfungen gilt:

• Es werden keine neuen Bescheide versandt
• Laufende Fristen sind ausgesetzt. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das: Sie müssen aktuell nichts weiter unternehmen. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten erhalten die Firmen rechtzeitig neue Informationen und – falls erforderlich – eine neue Frist.
• Bei allen Verfahren gilt der Gleichheitsgrundsatz. Sollte es eine Änderung des Verfahrens geben, werden alle auch bisher erfolgten Bescheide noch einmal entsprechend überprüft.

HMWVW
red



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