Vogelgrippe im Kreis bestätigt
Schwalm-Eder. Der Landkreis erlässt nun eine Allgemeinverfügung, die für alle Geflügelhaltungen verbindlich und vor allem mit einer Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen verbunden ist. Geflügelschauen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Zudem gilt ein Verbringungsverbot für Geflügel.

Zum Schutz vor der Vogelgrippe gilt im Schwalm-Eder-Kreis ab sofort für alle Geflügelhalter eine Aufstallungspflicht sowie ein Verbringungsverbot. Foto: Franz W. | Pixabay
Bereits am vergangenen Wochenende hatte das Veterinäramt dringend empfohlen, Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten, um mögliche Infektionen zu verhindern. Jetzt steht fest: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die Infektion mit dem H5N1-Virus bestätigt.
„Wir haben dieses Ergebnis erwartet. Es gibt weitere Verdachtsfälle, die ebenfalls an das FLI zur Prüfung geschickt wurden. Wir fordern alle Geflügelhalterinnen und -halter auf, die geltenden Vorschriften genau zu befolgen“, erklärte Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung wird in den nächsten Tagen in der regionalen Presse veröffentlicht. Außerdem ist sie ab dem 31.10.2025 auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises einsehbar:
► http://www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm
Wichtige Regeln/Vorschriften zum Schutz vor der Vogelgrippe
Jeder Geflügelbestand muss beim Veterinäramt gemeldet sein.
• Ein Bestandsregister ist zu führen.
• Fütterung und Wasserversorgung dürfen nur an Stellen erfolgen, die für Wild-vögel unzugänglich sind.
• Futter, Einstreu und Gegenstände müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
• Beschäftigte in Geflügelhaltungen müssen bei der Arbeit saubere Schutzklei-dung tragen. Diese ist danach zu reinigen, zu desinfizieren oder sicher zu entsorgen.
Krankheitsanzeichen im Bestand
• Treten Krankheitsanzeichen auf, muss sofort ein Tierarzt informiert werden.
• Verdächtig sind insbesondere:
• Drei oder mehr tote Tiere innerhalb von 24 Stunden bei Beständen unter 100 Tieren
• (bei größeren Beständen: mehr als 2 % Verluste in 24 Stunden)
• Bei Enten oder Gänsen: über mehr als vier Tage mehr als die dreifache normale Sterberate
• Starke Veränderungen in Legeleistung oder Gewichtszunahme
Was tun bei toten Wildvögeln?
• Für Bürgerinnen und Bürger gilt, tot aufgefundene Wildvögel bitte nicht berühren oder selbst bergen!
• Melden Sie den Fund mit genauer Ortsangabe (Koordinaten oder Lagekarte) an das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises:
• E-Mail: veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de
Hinweis für die Bevölkerung
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Virus über infizierte Vögel oder deren Aus-scheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
► http://www.schwalm-eder-kreis.de/Seiten/Informationen-zur-Vogelgrippe-Aviaere-Influenza.html
Stephan Bürger, Kreisverwaltung Schwalm-Eder
red



