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Kurzarbeitergeld bei Frost und Schnee

Schwalm-Eder. Die Jobs der rund 1.410 Baubeschäftigten im Schwalm-Eder-Kreis sind winterfest. „Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden. Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, sagt Klaus Michalak von der IG BAU Nordhessen.

Wenn der Bau Winterpause macht: Für Bauarbeiter im Schwalm-Eder-Kreis laufen Job und Lohn weiter – auch wenn Baustellen bei Schnee und Frost lahmliegen. Denn sie können Saison-Kurzarbeitergeld bekommen. Darauf hat die IG BAU Nordhessen hingewiesen. Foto: Nils Hillebrand | IG BAU

Wenn der Bau Winterpause macht: Für Bauarbeiter im Schwalm-Eder-Kreis laufen Job und Lohn weiter – auch wenn Baustellen bei Schnee und Frost lahmliegen. Denn sie können Saison-Kurzarbeitergeld bekommen. Darauf hat die IG BAU Nordhessen hingewiesen. Foto: Nils Hillebrand | IG BAU

Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld), so die Bau-Gewerkschaft.

Keine Suche nach neuen Fachkräften

„Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende Michalak. Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art Winter-Brücke: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.

„Wichtig ist, dass möglichst viele der 148 Baubetriebe im Schwalm-Eder-Kreis das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen“, so Michalak weiter. Und die Beschäftigten hätten eine „365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte“.

Frei planen, flexibel reagieren

Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren. „Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen. Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team“, nennt der Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordhessen weitere Vorteile. Neben den Bauunternehmen würden auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau.

„Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können, bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel“, erklärt der IG BAU-Bezirksvorsitzende Michalak. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten Firmen im Schwalm-Eder-Kreis vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen.

Mehr Infos zum Saison-Kurzarbeitergeld unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/saison-kurzarbeitergeld

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Nordhessen
red



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