Startseite

Ihre Werbung hier!

SEK-News ist die unabhängige Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis. Täglich neu und kostenlos.

Wolfsmanagement wieder inkraft gesetzt

Kassel. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit zwei Entscheidungen vom 28. September 2026 festgestellt, dass die vom RP Kassel (Obere Jagdbehörde) erteilte Abschussfreigabe juveniler Wölfe im Lahn-Dill-Kreis rechtlich nicht zu beanstanden ist. Damit ist der revierübergreifende Managementplan des RP Kassel für das Jagdjahr 2026/27 ab sofort wieder vollständig in Kraft.

Zwei graue Wölfe stehen in einer üppigen Waldumgebung und zeigen ihren natürlichen Lebensraum. Foto: Patrice Schoefolt | Pexels

Zwei graue Wölfe stehen in einer üppigen Waldumgebung und zeigen ihren natürlichen Lebensraum. Foto: Patrice Schoefolt | Pexels

Somit ist auch die Bejagung von zwei juvenilen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis ab sofort wieder zulässig.

Jagdzeit bis 31. Oktober

Der Managementplan des RP Kassel gestattet den Abschuss von insgesamt vier juvenilen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis. Aufgrund von zwei Totfunden im aktuellen Monitoringjahr reduziert sich diese Zahl effektiv auf zwei juvenile Wölfe, die noch bis zum 31. Oktober 2026 geschossen werden dürfen. Die Informationen für Jagdausübungsberechtigte auf der Website der Oberen Jagdbehörde wurden entsprechend aktualisiert. Jägerinnen und Jäger sind verpflichtet, sich vor einem Abschuss auf der Website darüber zu informieren, ob und wie viele Wölfe noch geschossen werden dürfen.

Keine rechtlichen Bedenken

Mehrere Naturschutzverbände hatten zuvor Eilanträge gegen den Wolfsmanagementplan des RP Kassel eingereicht. Nachdem das Verwaltungsgericht Kassel die Eilanträge zunächst abgelehnt hatte, hatte die Obere Jagbehörde die Bejagung aufgrund einer erneuten Befassung durch den VGH nochmals in Teilen ausgesetzt.

Mit seinen Beschlüssen vom 28. September 2026 hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerden der Naturschutzverbände nun zurückgewiesen. Zur Begründung seiner Entscheidungen hat der VGH ausgeführt, dass die angegriffene Allgemeinverfügung, gemessen am Beschwerdevorbringen, keinen rechtlichen Bedenken begegne. Die Beschlüsse sind im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar.

Hendrik Kalvelage
Regierungspräsidium Kassel
red


Tags: , , , , , ,


Ähnliche Beiträge

Bisher keine Kommentare


Einen Kommentar schreiben

© 2006-2026 SEK-News • Powered by WordPress & Web, PR & Marketing• Theme by: BlogPimp/Appelt Mediendesign • Beiträge (RSS) • Kommentare (RSS) • Impressum • Datenschutz • AGB