Rücknahmepflicht für Elektrogeräte: IHK informiert
Kassel. Mit dem im Juni vergangenen Jahres verabschiedeten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) werden Elektro- und Elektronikgerätehändler zur kostenlosen Rücknahme von alten Elektrogeräten verpflichtet, wenn deren Verkaufsfläche größer als 400 Quadratmeter ist. Auch der Online- und Versandhandel ist von dieser Pflicht betroffen. Wie Unternehmen die rechtlichen Anforderungen in der Praxis umsetzen können, erfahren sie in der kostenfreien Veranstaltung „ElektroG-Roadshow für (Online)-Händler – neue Herausforderungen im In- und Ausland“ am Donnerstag, 16. Juni, von 15 bis 18 Uhr im FiDT Technologie- und Gründerzentrum Kassel. Zu dieser lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg ein. mehr »