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Ab 1. Juli ändern sich Bestimmungen bei der HU

Schwalm-Eder. Autohalter müssen in Deutschland mit ihren Fahrzeugen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU). Ist mit dem Gefährt alles in Ordnung, gibt es eine frische Plakette – werden Mängel entdeckt, müssen diese zuerst behoben werden. Zum 1. Juli treten nun folgende neue Bestimmungen in Kraft: Die Rückdatierung fällt weg. Wer zu spät kommt, erhält trotzdem die volle Plakettenzeit ab dem Datum der Untersuchung. Bisher wurde auf das eigentliche Fälligkeitsdatum zurückdatiert. Gleichzeitig gilt: Wer zu lange überzieht, wird strenger bestraft. Künftig soll ein Aufschlag von 20 Prozent auf die reguläre Prüfungsgebühr erhoben werden, wenn der Fahrzeughalter mehr als zwei Monate in Verzug ist. Schon bislang riskieren nachlässige Autofahrer Verwarngelder, Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und Ärger mit der Versicherung. mehr »


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