Altenpflegebedarfsplan wird fortgeschrieben
Schwalm-Eder. Landrat Frank-Martin Neupärtl teilt mit, dass der Kreisausschuss beschlossen habe, den im Jahr 2008 erstellten Altenpflegebedarfsplan zu aktualisieren und fortzuschreiben. Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreis hat die Evangelische Hochschule Darmstadt mit der Erstellung der Pflegebedarfsplanung für den Schwalm-Eder-Kreis beauftragt. Zur Erstellung einer Pflegebedarfsplanung ist der Kreis gesetzlich verpflichtet, da die Bedarfsplanung unter anderem Grundlage für die Entscheidung des Landes für die die investive Förderung stationärer Pflegeeinrichtungen ist. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz. Nach der Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen vom 2. Mai 1996 ist die Förderung unter anderem davon abhängig, dass für die betreffende Maßnahme der Bedarf festgestellt wurde. mehr »