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Elektro- und Elektronikgerätegesetz: IKH informiert

Kassel. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist am 24. Oktober in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Neuerungen: Vertreiber von Elektrogeräten sind verpflichtet, bei Neuerwerb eines Geräts ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmepflicht besteht dann, wenn der Händler über eine Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern verfügt. „Bei der Berechnung der Flächen sind auch alle Lager- und Versandflächen für Elektrogeräte einzubeziehen“, erklärt Elke Elsner vom Team Umwelt und Energie der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg. mehr »


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