Geldwäschegesetz: Auch Einzelhandel betroffen
Kassel. Der Kreis der durch das Geldwäschegesetz betroffenen Unternehmen umfasst nicht nur die gesamte Finanz- und Versicherungswirtschaft, sondern auch den Groß- und Einzelhandel. Insbesondere Autohändler, Juweliere und Uhrmacher, Kunst- und Antiquitätenhändler sowie Luxusguthändler sind betroffen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel hin. Seit März sind einige Änderungen des Geldwäschegesetzes in Kraft getreten. Ziel war es unter anderem, den Kreis der Meldepflichtigen zu erweitern, und bei bestimmten Verdachtsgründen die Identifizierungspflichten zu verschärfen. mehr »