Urlaubsanspruch, Betriebsfeier und Weihnachtsgeld
Es weihnachtet sehr: Arbeitsrecht in Kürze
Kassel. Weihnachten steht vor der Tür – und damit auch viele Entscheidungen in einem Unternehmen. Der Urlaub oder eine Weihnachtsfeier müssen geplant werden, das Ausschütten von Weihnachtsgeld versüßt das Christfest ebenfalls. IHK-Rechtsexperte Manuel Benz beantwortet einige wichtige arbeitsrechtliche Fragen. Die Zeit um Weihnachten ist eine begehrte Urlaubszeit für alle Arbeitnehmer. Während an den gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden muss, sind die anderen Tage – auch der Heilige Abend und Silvester – normale Arbeitstage, an denen Arbeitnehmer Freizeit durch Überstundenausgleich oder Urlaub realisieren können. Teilweise treffen aber auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen oder eine betriebliche Übung besondere Regelungen über die Arbeitszeit an diesen Tagen, sodass zum Beispiel nur ein halber Tag gearbeitet wird. mehr »