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Studie: Wirtschaftliche Selbstverwaltung ist bürokratiearm

Statistisches Bundesamt hat Kosten bei hoheitlichen Aufgaben der IHKs untersucht

Kassel. Wirtschaftliche Selbstverwaltung ist bürokratiearm: Das hat die Bürokratiekostenmessung durch das Statistische Bundesamt bei Industrie- und Handelskammern (IHKs) ergeben. Der Bericht ist der Bundesregierung Mitte Mai im Bundeskanzleramt überreicht worden.  Ein Jahr lang hat das Statistische Bundesamt die Bürokratiekosten bei hoheitlichen Aufgaben der IHKs untersucht. Die IHK-Organisation zeigt damit, dass sie Bürokratieabbau nicht nur bei anderen im Blick hat, sondern auch sich selbst unter die Lupe nehmen lässt. Dazu wurden mehr als 500 Interviews mit Unternehmen und Experten geführt. Untersucht wurden Belastungen, die zum Beispiel bei der Beantragung der jährlich über 1,1 Millionen Ursprungszeugnisse für den internationalen Warenverkehr oder bei Sachverständigen entstehen, die in rund 640.000 Fällen unter anderem für Gerichte als Gutachter tätig sind.

Gemessen wurden aber auch Kosten, die im Zusammenhang mit den jährlich mehr als 360.000 Prüfungen der Aus- und Weiterbildung anfallen.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Bürokratiekosten mit durchschnittlich rund elf Euro pro Unternehmen und Jahr gering sind. Zudem resultiert fast die Hälfte dieser Bürokratiekosten aus bundes- oder EU-rechtlichen Vorgaben, die die IHKs selbst nicht beeinflussen können. DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann: „Die IHKs übernehmen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft zahlreiche öffentlich-rechtliche Aufgaben, die ansonsten der Staat erledigen müsste und das wäre bedeutend teurer.“

Ein Grund für die bürokratiearme Aufgabenerfüllung ist, dass in den Vollversammlungen der IHKs die Unternehmer selbst darauf achten, dass keine unnötige Bürokratie entsteht. „Trotzdem gehört es zum Selbstverständnis der IHK-Organisation, noch mögliche Vereinfachungspotenziale im Sinne der Unternehmen zu heben“, so Driftmann. Zur weiteren Reduzierung der Bürokratiekosten haben die IHKs daher konkrete Vorschläge erarbeitet. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung von Verfahren, beispielsweise bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen oder der Aufbewahrung von Sachverständigengutachten. „Diese Vorschläge werden zu einer weiteren Entlastung der Unternehmen beitragen“, verspricht Driftmann. „Die IHKs übernehmen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft zahlreiche öffentlich-rechtliche Aufgaben, die ansonsten der Staat erledigen müsste und das wäre bedeutend teurer.“

Hintergrund dieser aktuellen Messung durch das Statistische Bundesamt ist das Regierungsprogramm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“. Dieses hat die IHK-Organisation von Beginn an mit weit über 100 konkreten Vorschlägen zum Abbau bürokratischer Hemmnisse durch Bundesgesetze unterstützt. So konnten die ursprünglich 50 Milliarden Euro pro Jahr an Bürokratiebelastungen der Wirtschaft von 2006 bis 2009 um 6,4 Milliarden Euro reduziert werden. Weitere Abbaumaßnahmen in einem Volumen von über vier Milliarden Euro sind bereits beschlossen. Damit die Bundesregierung ihr Bürokratieabbauziel von minus 25 Prozent erreichen kann, sind allerdings weitere Maßnahmen notwendig. „Die Bundesregierung muss endlich den elektronischen Entgeltnachweis ELENA konsequent einführen, dafür sorgen, dass steuerliche Betriebsprüfungen spätestens fünf Jahre nach Veranlagungsjahr abgeschlossen werden und Bürokratieaufbau zum Beispiel bei der E-Bilanz verhindern“, fordert der DIHK-Präsident. (red)


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