Land fördert behindertengerechten Umbau von Wohneigentum
Schwalm-Eder. Das Land Hessen stellt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für den behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum im Programmjahr 2015 wieder Mittel zur Verfügung – dies teilte der Erste Kreisbeigeordnete Winfried Becker mit. Förderfähig sind im Rahmen dieses Programmes bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück, die dazu dienen, den vorhanden Wohnraum behindertengerecht zu gestalten. Nach einer Richtlinienänderung müssen die Maßnahmen nun den Normen DIN 18040 Teil 2 mit oder ohne „R“ (uneingeschränkt rollstuhlfähig) entsprechen. mehr »