Kreis bezieht auch in Zukunft Erdgas bei E.ON
Schwalm-Eder. Energie, egal ob Strom, Holzpellets, Heizöl oder Ergas, ist nach dem Vergabegesetz wie jede x-beliebige Ware anzusehen. Deshalb muss die öffentliche Hand den Einkauf dieser Waren ausschreiben, wenn es einen Angebotsmarkt für die jeweilige Ware gibt. Beim Stromeinkauf ist dies seit langem vorhanden, so Landrat Frank-Martin Neupärtl in einer Pressemitteilung, jedoch beim Erdgasmarkt waren bisher die unterschiedlichen Gasqualitäten und eine hohe Anzahl an Marktgebieten das Hemmnis für den Wettbewerb. Erst durch die Bundesnetzagentur wurde die Anzahl der Marktgebiete von 19 im Jahr 2006 auf zwei verbleibende Marktgebiete reduziert, so dass jetzt die Durchleitung des Erdgases besser geregelt ist. Dadurch ist es möglich, auch von einem anderen Gasversorger in unterschiedlichen Netzgebieten mit Erdgas beliefert zu werden. mehr »