Region. Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die Unternehmen und Beschäftigte betreffen. Von der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung bis hin zu weiteren rechtlichen Anpassungen: Die Veränderungen wirken sich auf den Geschäftsalltag vieler Betriebe aus. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg unterstützt Unternehmen dabei, sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und erfolgreich ins neue Jahr zu starten.

Das Haus der Wirtschaft in der Kurfürstenstr. 9 ist Sitz der IHK Kassel-Marburg. Foto: Schmidtkunz
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Erstellt: 22.12.2024 um 15:34 Uhr
• Rubrik: Wirtschaft
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Ab dem 1. Januar 2025 sind inländische Unternehmen verpflichtet, bei Business-to-business-Transaktionen elektronische Rechnungen zu akzeptieren. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren beziehungsweise drei Jahren für Kleinbetriebe wird es zudem Pflicht, E-Rechnungen zu erstellen. Das bringt weitreichende Auswirkungen auf Betriebe und deren Prozesse im Rechnungswesen mit sich, da bisherige analoge Verfahren ersetzt werden müssen.
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Erstellt: 07.10.2024 um 13:47 Uhr
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Region. Ab dem 1. Januar 2025 sind inländische Unternehmen verpflichtet, bei B2B-Geschäften elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ohne vorherige Zustimmung zu empfangen und zu verarbeiten. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren – beziehungsweise drei Jahren für Kleinbetriebe – wird die Erstellung von E-Rechnungen obligatorisch.
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Erstellt: 29.09.2024 um 19:32 Uhr
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