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Stellungnahme der IHK Kassel zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Kassel. Die Industrie- und Handelskammer Kassel hat in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der wirtschaftspolitischen Interessenvertretung von IHKs ein positives Fazit gezogen. Nach den Äußerungen des Bundesverwaltungsgerichts dürfen sich die IHKs zu allen Themen äußern, „bei denen es um nachvollziehbare Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft in ihrem Bezirk geht“. Das bedeutet zum Beispiel, dass die IHKs sich auch zu Themen wie Energie- und Umweltpolitik äußern dürfen. mehr »


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