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Steuererklärungen für 2016 werden ab März bearbeitet

Hessen. Die hessischen Finanzämter können ab März 2017 die Steuererklärungen für das abgelaufene Jahr bearbeiten, so dass die ersten Steuerbescheide bereits im selben Monat versendet werden. Beachten Sie, dass es in komplexeren Steuerfällen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen kann. Noch bis Ende Februar 2017 haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen z.B. Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen. mehr »


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