Bürger sollen beim Baurecht mitreden
Melsungen. Bei der Bauleitplanung der Stadt Melsungen geht es in der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kernstadt, ab sofort um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Das teilt Bürgermeister Marcus Boucsein namens des Magistrats in einer Öffentlichen Bekanntmachung mit. mehr »