Groß: Freiwillige Rentenbeiträge nicht vergessen
Oberaula. Nur noch bis zum 31. März können freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2011 nachgezahlt werden. Dieter Groß, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, weist darauf hin, dass dieser Termin vor allem für die Versicherten wichtig ist, die sich ihre Anwartschaft für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten wollen. Sie müssen nämlich darauf achten, dass keine Beitragslücke entsteht. Die Beiträge sind so rechtzeitig zu zahlen, dass der überwiesene Betrag bis zum Stichtag dem Konto des Rentenversicherungsträgers gutgeschrieben ist. mehr »