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Geschenkgutscheine rechtzeitig einlösen

Kassel. Weit verbreitet ist der Irrtum, dass Gutscheine beliebig lang eingelöst werden können. Seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 gilt für Geschenkgutscheine die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt dabei am Ende des Jahres, in welchem der Gutschein ausgestellt wurde. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll darauf zu achten, dass der Gutschein mit einem Ausstellungsdatum versehen ist. mehr »


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