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Selbstgenutzter Wohnraum wird weiterhin gefördert

Schwalm-Eder. Auch in diesem Jahr stellt das Land Hessen wieder Finanzierungsmittel zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Wie Landrat Frank-Martin Neupärtl mitteilt, wird dabei nicht nur die Errichtung von Neubauten, sondern auch der Erwerb von Bestandsimmobilien finanziell unterstützt. Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Darlehen (Zinssatz derzeit 2,60 Prozent für zehn Jahre) die beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises beantragt werden können. Die Darlehenshöhe beträgt beim Neubau (Hessen-Baudarlehen) in der Regel 80.000 Euro. Die Gewährung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. So muss unter anderem ein Eigenkapital von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten vorhanden sein und vorgegebene Wohnflächengrenzen (Einfamilienhaus: 150 Quadratmeter) dürfen nicht überschritten werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass die aus der Baufinanzierung resultierende finanzielle Belastung auf Dauer getragen werden kann. Die Einkommensgrenzen haben sich ab 2010 im Vergleich zu den Vorjahren in nicht unerheblichem Maße erhöht. Durfte zum Beispiel in den Vorjahren eine Familie mit zwei Kindern ein anrechenbares Maximaleinkommen in Höhe von 42.300 Euro nicht überschreiten, so beträgt jetzt die Einkommensgrenze 53.300 Euro. mehr »


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