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Bürgermeisterwahl am 7. November

Melsungen. In der Stadt Melsungen mit zirka 13.600 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stelle ist gemäß Hessischer Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe  B 2 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach dem Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetz gewährt. Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 28. Februar 2011. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach§ 31 Hessischer Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. mehr »


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