IHK Kassel weist auf den 31. Dezember als Stichtag hin
Verjährungsfristen: Am Jahresende drohen Millionenverluste
Kassel. Zum Jahresende verlieren Unternehmen Millionenbeträge, weil sie die richtigen Verjährungsfristen außer Acht lassen – auch im Bezirk der IHK Kassel. „Wer nichts zu verschenken hat, sollte noch in diesem Monat einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen seinen Schuldner beantragen oder Klage erheben“, sagt Simone Kaiser-Dietrich, IHK-Expertin im Bereich Wirtschaftsrecht. Denn: Der 31. Dezember ist der Stichtag für die Geltendmachung älterer Forderungen. Die Verjährung beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und läuft dann unter anderem zwei oder drei Jahre. mehr »