Zweite Frist für Kulturförderung endet in Kürze
Schwalm-Eder. Zweimal im Jahr zum 30.04. und 31.10. können Anträge zur Förderung von kulturellen Projekten und Veranstaltungen eingereicht werden. Mit der zweiten Frist, die nun kurz bevorsteht, können Anträge nicht nur für die letzten Monate des laufenden, sondern auch für die ersten Monate des folgenden Jahres gestellt werden.
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