Wichtige Frist für Unternehmen
Schwalm-Eder. Stichtag: 31. März! Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Sie müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten 2023 anzeigen.
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