Webinar: E-Rechnung richtig umsetzen
Region. Ab dem 1. Januar 2025 sind inländische Unternehmen verpflichtet, bei B2B-Geschäften elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ohne vorherige Zustimmung zu empfangen und zu verarbeiten. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren – beziehungsweise drei Jahren für Kleinbetriebe – wird die Erstellung von E-Rechnungen obligatorisch.
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