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KFZ-Zulassungen ab sofort nur noch mit SEPA möglich

Schwalm-Eder. Die Umstellung auf den EURO-Zahlungsverkehr erfordert auch in den Zulassungsstellen des Schwalm-Eder-Kreises die Nutzung neuer Formulare. Landrat Frank-Martin Neupärtl weist darauf hin, dass die bisherige Einzugsermächtigung ab sofort durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt wird. Bereits seit 2005 ist die Zulassung eines Fahrzeuges ohne die Einwilligung der Halterin oder des Halters zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr möglich.  Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, müssen daher die neuen IBAN (Kontonummern) und BIC (Bankleitzahlen) zur Zulassung mitgebracht werden. Falls die Zulassung durch Dritte erfolgt, ist neben dem vom zukünftigen Halter oder der Halterin selbst unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandat eine „Vollmacht“ notwendig. Mit der Vollmacht wird der Dritte nicht nur zur Zulassung des Fahrzeugs berechtigt, sondern ihm dürfen auf der Zulassungsstelle auch ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden. mehr »


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