IHK: Rechtslage beim Ferienjob
Region. Der besondere Arbeitsschutz für junge Menschen unter 18 Jahren ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und in der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) geregelt. Da die Regelungen sehr detailliert sind, stellt das Team Recht der IHK Kassel-Marburg vier zentrale Fragen vor.
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