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A 44: Klage gegen Bau eines Teilstücks abgewiesen

IHK begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes

Kassel. „Ein weiterer wichtiger Baustein zur Entfaltung der nordhessischen Standortqualität und damit zur Wettbewerbsfähigkeit hat sich glücklich gefügt“, wertet Ulrich Spengler, verkehrspolitischer Sprecher der Industrie- und Handelskammer Kassel, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Bau des A 44-Abschnitts von Hessisch-Lichtenau/Ost bis Hasselbach. Das Bundesverwaltungsgericht hat am heutigen Morgen die Klage eines Naturschutzvereins gegen den Bau eines Teilstücks abgewiesen. Mit Spannung habe die Wirtschaft laut Spengler auf dieses positive Signal zum Bau der A 44 gewartet – in einer Zeit, die sonst eher von schlechten verkehrspolitischen Botschaften für die Wirtschaft geprägt ist. „Die regionale Wirtschaft und die Menschen entlang der B 7 und B 27 brauchen die A 44 und zwar so schnell wie möglich“, betont Spengler weiter. mehr »


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