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Urteil zur Bettensteuer: IHK-AK Tourismus erleichtert

Nordhessen. Der Arbeitskreis Tourismus der IHK Kassel begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 11. Juli, dass die Erhebung der sogenannten „Bettensteuer“ in Trier und Bingen teilweise verfassungswidrig ist. Kommunen dürften Steuern nur auf privat veranlasste Übernachtungen, nicht aber auf berufsbedingte Übernachtungen erheben, begründeten die Richter das Urteil. Da bislang nicht nach privaten und berufsbedingten Übernachtungen unterschieden wird, seien die Satzungen zur Bettensteuer in vollem Umfang unzulässig. Mehr als 20 deutsche Städte und Gemeinden erheben eine „Bettensteuer“, die häufig als „Kulturförderabgabe“ oder „Tourismusabgabe“ deklariert wird. mehr »


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