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Kurzarbeitergeld – Sonderregelung ausgelaufen

Region. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde vom Gesetzgeber aufgrund der Corona-Folgen und dann wegen unterbrochener Lieferketten sowie der Auswirkungen steigender Energiepreise beschlossen. Während der Pandemie konnte so die Beschäftigung von in der Spitze sechs Millionen Beschäftigten gesichert werden.

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Weiterhin leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld

Region. Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Bis zum 30. Juni 2023 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben.

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Kurzarbeit: 10%-Regel gilt weiter

Region. Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 30 September 2022 beschlossen.

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Kurzarbeitergeld: Sonderregelung bis Jahresende

Region. Die Bundesregierung hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende verlängert. Bisher war diese Regelung auf Ende September befristet. Die Zeit der Kurzarbeit kann für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden.

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