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IHK: Ziel- und Quellverkehr ausnehmen

Nachtfahrverbot auf der B 252 und der B3

Nordhessen. Der Arbeitskreis Verkehr der Industrie- und Handelskammer Kassel fordert, das von dem hessischen Verkehrsminister Posch zum 15. März  angeordnete Nachtfahrverbot auf der Bundesstraße 252 und der B 3 zu lockern und den Ziel- und Quellverkehr vom Verbot auszunehmen. Viele Firmen, sowohl die ansässigen Großunternehmen als auch die Mittelständler in der Region zwischen der A 44 und Marburg sind auf eine Belieferung rund um die Uhr angewiesen. „Die Unternehmen sind nicht in der Lage, eingespielte Produktions- und Logistikkreisläufe so ohne weiteres zu ändern“, so Eugen Jung, Vorsitzender des Arbeitskreises. Selbst wenn man die heimische Transportwirtschaft großzügig mit Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot ausstattet, so dürfte es für überregional ansässige Transportunternehmen aussichtslos sein, nachts einen Betrieb innerhalb der betroffenen Region zu erreichen. Außerdem dürfe man den regional ansässigen Transportunternehmen nicht verwehren, während der Nachstunden auf den heimischen Betriebshof zu gelangen. mehr »


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