Landkreis verbietet Wasserentnahme
Schwalm-Eder. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis ab dem 9. Juli 2026 bis auf Weiteres verboten. Mit der Allgemeinverfügung sollen die derzeit stark belasteten Gewässer geschützt werden.

Laut Allgemeinverfügung des Schwalm-Eder-Kreises ist ab sofort die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verboten. Eine Ausnahme bleibt u.a. die persönliche Erfrischung. Foto: Галина Ласаева | Pexels



